Kapitel 36: Beschwerde an den Oberstaatsanwalt Hans Kornprobst, Staatsanwaltschaft München I

Hans Kornprobst Staatsanwaltschaft München I  Behördenleitung

„Die Kraft eines Riesen zu besitzen ist wunderbar. Sie wie ein Riese zu gebrauchen ist Tyrannei.“ – William Shakespeare

 

Das chronologische Kapitel 36 ist die Ouvertüre für das nächste chronologische Kapitel 37 und ersteckte sich auf die Zeit zwischen dem 20.05.2018, dem Datum der Fachaufsichtsbeschwerde an die Generalstaatsanwaltschaft München (Siehe Abschnitt 29.15) und 01.10.2018, dem Tag in dem die Peiniger; Grazyna SMALUCH und ihr Vasall, sog. Anwalt Mark NIBBE, erstarkten und wieder auf uns zukamen.   

Es ist kein Geheimnis: Nicht nur die Bücher (Siehe Abschnitt 24.9) beeinflussen fortlaufend meine Denkweise und Arbeit. Auch aktuelle politische und gesellschaftliche Ereignisse. Und im Sommer 2018 das größte Event war für mich der Rücktritt von Mesut Özil aus der deutschen Nationalmannschaft (Siehe Abschnitt 36.3.5).

Die 7 Jahre andauernde erzwungene Ausgrenzung und Verfolgung gegen unsere unbescholtene Familie ist ein existenzzerstörendes Verbrechen wie zu NS-Zeiten. Ich werde mir jetzt nicht einreden lassen, dass die systematische Verfolgung, Diskriminierung und Entwürdigung, die mit dem Überfall auf meine hochschwangere Frau Kinga am 15.04.2013 (Siehe Abschnitt 31.14) und mit der Auseinandersetzung am 13.11.2014 in der Tiefgarage (Siehe Kapitel 2) endete, dass diese Verfolgungen keinen sauberen nationalsozialistischen Hintergrund hatten.

36.1     Verdeckungsstraftat: Weitere Rechtsbeugung und Strafvereitelung. Sog. Einstellungsverfügung der Staatsanwältin Dr. Trittner vom 11.07.2018.

Wir haben bislang nicht einmal eine Antwort auf unsere Fachaufsichtsbeschwerde (Siehe Abschnitt 29.15) bekommen, stattdessen eine Einstellung des Ermittlungsverfahren gegen u.a. Grazyna SMALUCH wegen gefährlicher Körperverletzung. Die Frau Staatsanwältin Dr. TRITTNER, Staatsanwaltschaft München I, behauptet nun mit sog. Einstellungsverfügung vom 11.07.2018;

„Die Anzeigeerstatter zeigen in ihrer umfassenden Anzeige vom 01.02.2018, auf welche vollumfänglich Bezug genommen wird, an, die Beschuldigten hätten am 18.02.2016 mittels eines hinterlistigen Überfalls und mittels eines als Werkszeug gestreuten Menschen, mithin, Siegfried Vogt, sowie gemeinschaftlich handelt eine Körperverletzung zum Nachteil der Anzeigeerstatter begangen.

Vor der Einleitung eines Ermittlungsverfahren war abzusehen, da ein strafbares Verhalten der Beschuldigten nicht ersichtlich ist. Eine kausal und objektiv zurechenbar herbeigeführte Körperverletzung ist nicht ersichtlich. Vor diesem Hintergrund war der Strafanzeige keine Folge zu geben (Siehe Unterlage 260).“

Ach. Wie ernst sie es meint? Aber natürlich:

Nachdem die Kriminelle; NIBBE SMALUCH und WEINMANN im Sommer 2015 erfahren hatten (Siehe Abschnitt 7.2), wie der schreckliche Überfall auf meine hochschwangere Ehefrau Kinga vom 15.04.2013 (Siehe Abschnitt 1.1.7) unser Leben veränderte und traumatische Erlebnisse erfahren hatten, hatten diese Angst erkannt und setzten sie geschickt ein.

Es ist einfach unvorstellbar, aber sie haben den Täter Siegfried VOGT eingeladen, um uns Angst zu machen, uns zur Verzweiflung zu bringen, uns zu lähmen und zu erdrücken – um uns wehzutun. Offenbar wollten sie auf diese Weise uns einschüchtern und davon abhalten, klar auf das Wesentliche ausgerichtet zu bleiben, was auch gelang.

Durch die Einschüchterung vom 18.02.2016 (Siehe Abschnitt 13.14) wurde Kinga Klotzman psychisch wieder in den Zustand versetzt, indem sie am 15.04.2013 und 16.04.2013 um das Leben des Babys bangen müssen hatte (Siehe Abschnitt 1.1.7).

Wir tragen erhebliche psychische Schäden davon, Posttraumatische Belastungsstörung und deren krankmachende Folgen die unser Leben dauerhaft beeinträchtigen: Wir leiden täglich unter wiederkehrenden schmerzlichen Erinnerungen an die belastenden Ereignisse.

Jedem vernünftig denkenden Menschen erschließt sich die Kausalität unmittelbar.

Es folgten wie immer die Satzbausteine, die bereits seit Jahren durch die befangene Staatsanwaltschaft München I in allen Fällen zwecks Verweigerung von Ermittlungen trotz dringendem Tatverdacht auf Verbrechen verwandt werden.

Dr. TRITTNER missbraucht offenkundig ihre Amtsgewalt als Staatsanwältin, um Strafvereitelung und Rechtsbeugung zu begehen und leugnet, dass die brutale Einschüchterung am 18.02.2016 keine Körperverletzung ist. Genau so, wie ich schon früher wusste (Siehe Abschnitt 28.7.4), TRITTNER agierte aus der Abteilung, in der die allen befangenen bzw. widersprüchlichen Entscheidungen Az.: 851 Ds 263 Js 224834/14 gegen uns getroffen worden waren (Siehe Abschnitt 7.1, 9.10, 12.2.2 und 24.6).

Dieser persönliche „Freibrief“ von Staatsanwältin Dr. TRITTNER, hat erkennbar den Zweck, nicht nur Grazyna SMALUCH vor strafrechtlicher Aufklärung des Vorgangs zu schützen, aber auch um die Offenlegung dieses gesamten Justizskandals zu verhindern.

Anstatt objektiv und neutral die Fakten zu klären und die Falschangaben der Psychopathin zu sanktionieren, wurden wir durch die Staatsanwaltschaft München parteiisch, Axel SCHLÜTER von Anfang an seit 2011, und Mark NIBBE seit 2014 zunehmend ideologisch kriminalisiert.

36.2     Julia Weinmann figuriert nicht mehr auf der Internetseite der polnischen Kanzlei Dr. Kluver Dr. Klass Zimpel & Kollegen.

Entdeckt wurde diese Neuigkeit durch eine Routinekontrolle des Homepages am 10.07.2018 (Siehe Unterlage 277). Vielleicht Herr RA Jürgen KLASS hatte einfach genug von meiner bisherigen Internetpräsenz. Nun, ganz einfach: Meine Vorwürfe des Prozessbetruges und der Urkundenfälschung sind nicht gerade hilfreich für seine Tätigkeit als „Bürgeranwalt, der den Menschen hilft [383]“.

Doch man darf sich nicht täuschen lassen: Die Beklagte WEINMANN kann weiter im Bereich des OLG München an den Prozessen teilnehmen. Mir ist dies lediglich durch Medienrecherchen zur Kenntnis gelangt [430] [536] [550]. Dass sie weiter unverhohlen – und trotz kriminellen Verhalten und Machenschaften – von den Justizbehörden München als Anwältin toleriert und als Pflichtverteidigerin bevollmächtigt und beauftragt wird, ist keine Überraschung für mich. Sie ist für jedwede Tätigkeit in einer rechtsstaatlichen Justiz ungeeignet, wird in München jedoch vor jedweder Konsequenz ihrer asozialen Vorgehensweise und ihrer Straftaten rechtsbeugend gedeckt.

Heute, halte ich Konfliktanwältin Julia WEINMANN mal nicht für so abgrundtief böse und asozial, weil sie, im Gegenteil z.B. zu Staatsanwältin Julia WELLHAUSEN (Siehe Abschnitt 28.5 und 29.8), sich mit den einfachen Menschen; Tätern und Opfern beschäftigt. Der Punkt ist: Die Justizbehörden München zeigen sehr ehrlich, in welchem Gemütszustand sie sich befinden und wie sie gewisse Dinge beurteilen.

36.3     Özil und der Rassismus: Wie manche Deutschen Integration unmöglich machen. Mesut Özil: Der Befreier. Sommer 2018.

Nun die spektakuläre Wende: Mesut Özil hat eine echte integrationspolitische Bombe gezündet und geht vermutlich in die Geschichtsbücher ein [491].

Stichpunktartige wesentliche Vorgänge und Entwicklung 2002 bis 2018:

36.3.1  Meine übermotivierte Integration. Zeitraum 2002-2008.

Bevor ich hole meine „Nazikeule für deren inflationäre Verwendung“ aus dem Schrank, ich glaube, ich soll mich besser vorstellen: im Jahre 2002 bin ich als Spätaussiedler nach Deutschland gekommen und erhielt unmittelbar danach meine deutsche Staatsbürgerschaft. Nach Studienabschluss haben noch heute viele Akademiker Mühe, einen Job zu finden. Doch damals in sog. Zeiten der Generation Praktikum, war für die Berufsanfänger viel, viel schlimmer [413]. Im Jahr 2003 hatte ich mich um die Stelle als 3D-Konstukterur-Maschinenbau bei vielen Unternehmen deutschlandweit beworben, und auch deutschlandweit 30 Vorstellungsgesprächen bekommen, bevor ich die erste Stelle im Jahr 2004 bekam. Meine Motivation war enorm, ich war besser als Einheimische im Durchschnitt. Ich habe mich meinen Platz verdient, noch dazu ohne (!) Beziehungen.

Zum Vergleich: Nach Ausbildung zum Juristen, die ihm seine besten Jahre versaut hatte [183], der Markinho NIBBE  fand sofort eine Beschäftigung bei seinem Vater Bodo Bernd in der Rechtsanwaltskanzlei Dr. Griesam, Nibbe & Kollegen…

36.3.2  Perfekt integrierter Migrant bleibt aber ein Migrant.

Perfekt integrierter Migrant bleibt aber ein Migrant: Egal wie man sich anstrengt, egal ob man gesetzeskonform und friedlich lebt, ist man für manche Einheimische nur ein Stück Scheiße.

Ich war 2008-2011 wegen überlanger Dauer des absurden Strafverfahrens 2007-2009 in Würzburg und damit verbundener Angst an einer schweren Depression erkrankt, die so ausgeprägt war, dass ich meine Arbeitsstelle verloren hatte. Es handelte sich um einen Versicherungsbetrug, allerdings ohne Vermögungsvorteil für mich (Siehe Veröffentlichung; Würzburger Abschleppmafia). Die „Volljuristen“ der StA Würzburg den Eindruck erweckten, lieber einen Unschuldigen auf der Basis von konstruierten Beweisen jahrelangelang verfolgen, als zuzugeben, dass ab Anfang an kein Recht hatten. Trotz einem Freispruch erster Klasse (!) in der Hauptverhandlung konnte ich im alten Beruf nicht mehr richtig Fuß fassen; dann kam noch die Wirtschaftskrise 2009 [414]. Obwohl ich mich nachweislich (!) sehr intensiv bemüht habe, habe ich es nicht geschafft, einen Job im Zeitraum 2009-2010 finden.

Es kam noch schlimmer:

36.3.3  Ein arbeitsloser Migrant ist nur ein Stück Scheiße. 

Im Jahr 2010 und 2011 Wirtschaftslage hat sich etwas verbessert, ich bekam ordentliche Aufträge von den Ingenieurdienstleistungsunternehmen, aber dann, im Sommer 2011 waren wir mit der Interessengemeinschaft der Stalkerin Grazyna SMALUCH konfrontiert (Siehe Kapitel 31).

Der Rest der Geschichte ist schnell erzählt: Unter solchen Bedingungen war es unmöglich, wieder einen Job zu finden und der Langzeitarbeitslosigkeit zu entgehen.

36.3.4  „Naziverfolgungswahn“.

Spätherbst 2015: Der Enkel des SA-Gruppenführers Walther NIBBE; sog. RA Mark NIBBE hat mir im Zwischenverfahren vorgeworfen, ich bilde mich rassistische Attacken gegen mich und meine Familie nur ein. Er hat den Spieß umgedreht und mir Verfolgungswahn unterstellt (Siehe Abschnitt 9.2.2).

Beweislage: Wegen der gezielt systematischen rassistischen Ausgrenzung durch einer einzelnen Person – Axel SCHLÜTER, wir wurden nicht nur regelrecht kriminalisiert, drangsaliert und erbittert eingeschüchtert und verleumdet, sondern auch die Aufnahme von unseren Strafanzeigen durch die PI 25 mehrfach und vor allem immer (!) verweigert wurde. Sogar ein kurzes klärendes Gespräch war niemals möglich, was durch die Akten im Detail belegt wird! Nach dem Überfall auf meine hochschwangere Ehefrau am 15.04.2013, nachdem die PI 25 unter SCHLÜTERs Führung jegliche Hilfe verweigert hatte (Siehe Abschnitt 31.14, 31.15 und 31.16), diese obskure rassistische Unverschämtheit hatte sich schwer in unseren Gehirnen niedergeschlagen und ihre seelischen Spuren bis tief in unserer Unterbewusstsein hinterlassen.

Zum Vergleich: Im Sommer 2017 in Aschheim suchte die Polizei mit zahlreichen Beamten, darunter auch Hundeführern sowie einem Hubschrauber in einer groß angelegten Aktion zwei mutmaßliche Vergewaltiger; Schwarzafrikaner, die nach einem Dorffest eine 21-Jährige in ein Gebüsch gezerrt haben sollen [167].

Weil wir in Not waren, und seine Hilfe brauchten, Mark NIBBE redete mir ein, dass es am besten wird, wenn ich diese Geschichte rund um den Überfall auf meine hochschwangere Frau Kinga vom 15.04.2013 nur kurz erwähne (Siehe Abschnitt 14.6.1). Mit fatalen Folgen.

36.3.5  „Reinhard Grindels Sommermärchen 2018“.

Und dann die Wende: Herr Mesut Özil; ein Nationalspieler tritt zurück und nennt dafür als Mitgrund die massive Fremdenfeindlichkeit, der er sich ausgesetzt sieht [488]. Ein Foto wurde ihm zum Verhängnis: er hat sich mit türkischen „Diktator“ auf einem Bild gezeigt, dann  „schadete“ [538] er der Nationalmannschaft. Die arische Gauner warfen einem Opfer von Rassismus vor, sich diesen Rassismus nur einzubilden; der undankbare, freche Junge mit Migrationshintergrund „schwingt die Rassismus-Keule“ [501]. Mehr noch: Diesen angeblich eingebildeten Rassismus als Vorwand zu nehmen, gegen die eigenen Kritiker auszuteilen [488].

Bislang galt: Maul halten. Aber das war der Zeitpunkt der Wende.

Endlich ist es vollbracht: Diese Unterdrückung, Verfolgung und Verachtung die wir erleben mussten, das war purer Rassismus vom „Feinsten“ und kein sog. Racial Profiling.

Pathologisch und fanatisch, quasi der gleiche wie während der Nazi-Herrschaft.

Der große Unterschied zwischen Nazi-Zeiten und Heute ist, warum wir und unsere Kinder nicht ermordet wurden, liegt daran, dass der rassistische SCHLÜTER relativ kleiner Führer war und seine Kollegen und insb. Vorgesetzten hielten sich einigermaßen an die demokratischen Prinzipien, obwohl sie ihn an der langen Leine führten.

Außerdem: Auch der Scheiß aus Würzburg (Siehe Abschnitt 36.3.2) war kein faires Verfahren, sondern skandalöse Willkür.

36.3.6  Das Problem. Wer bestimmt, wer zur deutschen Gesellschaft gehört und wer nicht?

Manche finden immer noch, wer länger in Deutschland hier ist, darf mehr bestimmen [491]. Ich habe gewissermaßen nichts dagegen, dazu die Hürden sind wirklich nicht hoch: Eigentlich reicht es, sich anständig zu verhalten. Und ich tue/tat immer alles, um den Wunsch der Einheimischen zu erfüllen. Die überwiegende Mehrheit der Einheimischen ist auch anständig, und sind dabei zu mindestens passiv behilflich, sich als Teil der deutschen Gesellschaft zu verstehen, sich dieser Gruppe zugehörig zu fühlen und Rolle in der deutschen Gesellschaft klar zu werden. 

Zwar meine Integration ist auf arbeitsökonomischer Ebene total misslungen (Siehe Abschnitt 36.3.2 und 36.3.3), aber nicht auf soziokultureller; ich habe Deutsch gelernt, objektiv gesehen ich habe keine Straftaten in Deutschland begangen, ich bekenne mich zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung des GG für die BRD und ich bin ein typischer Merkel-Wähler. Und, und, und.

Aber ganz charakteristisch ist für mich ein sog. Integrationsparadoxon [529]. Ich empfinde mich als nicht zugehörig, weil ich besonders sensibel für gesellschaftliche Diskriminierung bin. Parallel dazu weiß ich aber zu wissen, dass der Rassismus bzw. Nazismus kam nur von wenigen Elementen.

Damit bin ich bei der Problematik angelangt.

Wer bestimmt, wer dazu gehört? Die normalen Deutschen die National-Sozialistische Vorstellungen nicht teilen, oder solche Typen wie SCHLÜTER und NIBBE?

Meine soziokulturelle Integration ist so weit fortgeschritten, dass ich mir erlaube selbst entscheiden was gut für Deutschland ist und was nicht. Und was gut/schlecht für Deutschland war/ist muss/te auch gut für Europa sein. Ich fühle mich für andere Menschen, auch außerhalb Deutschland verantwortlich; wenn AfD die Macht ergreifen wird, dann kann sich die Geschichte wiederholen [549] und es wird wieder Pogrome geben. In Deutschland und in Ausland insb. im Osten. Wer wird morden? Ich kenne die Antworten schon und ich möchte diese zwei obskuren Namen nicht wiederholen…

36.4     Beschwerdebrief an den leitenden Oberstaatsanwalt Hans Kornprobst vom 28.07.2018.  

Die zunehmend dummdreiste und strafvereitelnde Einstellungsverfügung vom 11.07.2018 (Siehe Abschnitt 36.1) und weitere Blockade des Rechtswegs durch befangene Staatsanwälte der Staatsanwaltschaft München I und ewige Warten auf Gerechtigkeit ist sehr deprimierend, beängstigend und auch verletzend. Und eine Farce.

Mich deprimierte besonders das: Die Hinweise auf ein extrem asozial-psychopatisches Verhalten der Intensivtäterin Grazyna SMALUCH werden bis heute durch die StA vollumfänglich ignoriert und stattdessen auf uns als unschuldige Familie eingetreten, seit 2011, wie gerichtsbekannt. Alle unsere Strafanzeigen wurden von den befangenen Staatsanwälten/innen selbst oder Untergebenen entledigt, ohne Ermittlungen und Zeugenvernehmungen zu führen. Eigene Fehler, sog. Irrtümer werden vertuscht, wir immer weiter geschädigt. Die Schwere der Grundrechtsverletzungen, die wir seit 2011 durch die Beklagte SMALUCH zu erleiden haben, ist der beschränkten Sichtweise dieser Staatsanwaltsbeamten offenkundig völlig gleichgültig.

Die o.g. Verfahrenseinstellungen wären für uns halbwegs unerträglich gewesen, wenn die Wiederaufnahme des Verfahrens bewilligt bzw. angeordnet wäre, aber ist nicht der Fall.

Besonders dreist fand ich, dass „mein“ ehemaliger „Anwalt“ Mark NIBBE rechtswidrig in den Genuss der Unschuldsvermutung kam und genießt es in vollsten Zügen, während wir müssen uns weiter alles gefallen lassen. Ein Beweisfoto sagt mehr als tausend Worte (Siehe Abbildung 36.1).

Julia Wellhausen Hans Kornprobst

Abb. 36.1; Mark Nibbe ist ein Kollege. Darüber hinaus genießt er herrlich Immunität seines Berufsstandes vor der Strafgerichtsbarkeit. Ein schönes Gruß an Kollegin Wellhausen

Ich entschied mich an die Behördenleitung der Staatsanwaltschaft München I zu schreiben (Siehe Unterlage 261).

Diese Beschwerde fasste den derzeitigen Sachstand und die Lage nochmals zusammen und auf die sämtliche zuvor genannte Aktenlage, Strafanzeigen, Stellungsnahmen, insb. Verfügungen und Bescheide wurde insgesamt vollinhaltlich verwiesen. Als Beschwerdeempfänger war ausdrücklich der Behördenleiter der StA München I genannt: Herr Hans Kornprobst. Gegen die sog. Einstellungsverfügung der StAin TRITTNER vom 11.07.2018 (Siehe Abschnitt 36.1) wurde neuste Beschwerde eingereicht.

Im Schreiben an Herrn Leiter Kornprobst bat ich ihn, gegen die o.g. Machenschaften vorzugehen.

36.5     Schriftliche Bitte zur Entscheidung über die Einstellung der Schmerzensgeldzahlungen an den „Geschädigten“; Frauenschläger Roman Smaluch vom 12.08.2018.

Schon vor einem Jahr, nach dem Widerruf des falschen Geständnisses, haben wir die Justizbehörden gebeten, von der demütigenden Zahlungsverpflichtung befreit zu werden (Siehe Abschnitt 28.3.5). Doch eine Antwort bekommen wir nicht.

Wir wurden von der Interessengemeinschaft der Nebenklage buchstäblich finanziell ausgeplündert. Parallel tritt bei uns neben einer zunehmenden Traumatisierung auch eine Verarmung ein und soziale Vernichtung. Den Kriminellen ist es egal wie unsere Familie lebt, wie wir über die Runden kommen müssen und wieviel Geld uns vor der Überweisung des Kindergeldes oder 7 Tage vor Monatsende bleibt.

Aufgrund von permanenter Geldnot kam es zu kritischen gesundheitsgefährdeten Situationen.

Meine Frau Kinga Klotzman leidet unter leidet am weißen Hautkrebs. Sie war im Mai und Juni 2018 im Bereich des Gesichts operiert. Am 01 Juli 2018 musste sie die Hautklinik noch am selben Tag verlassen, obwohl die Patienten normalerweise bis 2 Wochen* nach der OP wegen Nachsorge in der Klinik bleiben müssen.

*Z.B. Meine Frau hatte schon eine weniger komplizierte OP wegen der gleichen Geschichte im Jahr 2009 in dieser Klinik gehabt, ihr Aufenthalt in der Klinik hatte mindestens eine Woche gedauert.

Sie ist aus der Klinik nach Hause geflohen, eigentlich hatte den Arzt nicht gefragt (Siehe Unterlage 278). Die tiefen Wunden zu Hause bluteten. Die Ärzte waren wirklich extrem sauer. Das Risiko der Infektion und Sepsis war hoch. Der Grund: Wir haben einfach kein Geld für die Kindermitnahme. Unsere zwei Kinder; (3) und (5) Jahre alt sind permanent auf ihre Mutter angewiesen. Eine Nacht kostete 50 Euro pro Kind, Krankenversicherung übernehmt diese Kosten nicht.

Wir baten die Abteilung für allgemeine Strafsachen um die Entscheidung zur Einstellung der Schmerzensgeldzahlungen an den „Geschädigten“, brutalen Frauenschläger Roman SMALUCH (Siehe Unterlage 262). Unsere Argumente haben wir hier auf die logische Form der begrifflichen Abbildung 36.2 vorgebracht.

Auflagen und Weisungen

Abb. 36.2: Kriminell und pervers. Die Vorgänge und Schädigungen sind unstreitig. Eine Bedrohung für Grundlagen des Verfassungssystems

36.6     Amtsgericht München: Ablehnung unserer Bitte vom 18.08.2018. Von Rechtsstaatlichkeit und Kompetenz keine Spur.

Kurz darauf am 18.08.2018 bekamen wir die Antwort:

„…im richterlichen Auftrag wird mitgeteilt, dass die Zahlungen weiterhin vollständig, regelmäßig und pünktlich zu leisten sind (Siehe Unterlage 263).“ 

Hierauf geht der/die Richter/in am Amtsgericht München nicht ein, sondern lehnte begründungsfrei und mit rituellem Formschreiben unsere Bitte ab, ohne jeden Bezug auf die Lebenswirklichkeit, unsere Personen, unsere Perspektive und unsere Gefühle als Familie, obwohl erkennbar eine besondere Sach- und Rechtslage vorlag (Siehe Abb. 36.2).

36.7     Verdeckungsstraftat: Weiterer ritueller Einstellungsbescheid der Generalstaatsanwaltschaft München vom 21.08.2018. Die Generalstaatsanwaltschaft München verweigert hier offenkundig jede Strafverfolgung.

Im Ende August 2018 haben wir sog. Bescheid erhalten (Siehe Unterlage 267). Ein gewisser Herr Staatsanwalt als Gruppenleiter Maximilian Laubmeier gab unserer Beschwerde vom 28.07.2017 (Siehe Abschnitt 36.4) gegen die Einstellungsverfügung der StA München I vom 09.07.2017 (Siehe Abschnitt 36.1) keine Folge.

Er blendete fortgesetzt komplett aus, was wir ausführlich und begründet beweisrechtlich darlegt haben und worüber in ordentlicher Hauptverhandlung vor einem ordentlichen Gericht Beweis zu erheben ist. Dieser Bescheid bestand wie immer inhaltsleer und begründungsfrei aus bloßen Textbausteinen und aus dem Zitieren von Paragrafen.

Im Bescheidkopf – rechts oben stand auch der Name der Sachbearbeiterin Frau Oberstaatsanwältin Ute FENZL. Sie gibt sich nicht einmal mehr die Mühe, rechtsstaatliche Bearbeitung vorzutäuschen, man fühlt sich offenbar absolut sicher in ihrer Justiz.

Offenkundig werden unsere sämtlichen Beschwerden gegen die Einstellungen der Staatsanwaltschaft München I an sie verwiesen. Gegen die OStAin FENZL besteht bereits im früheren Verfahren der dringende Tatverdacht der Rechtsbeugung zu unseren Lasten (Siehe Abschnitt 29.13). OStAin FENZL ist als zentrale Figur anzusehen, deren Name wir in Zukunft noch öfter hören werden (Siehe Abschnitt xxx).

Klar ist nur: Eine Befangenheit ist offenkundig für jeden vernünftig denkenden Menschen, da die Staatsanwältinnen WELLHAUSEN, FENZL und Dr. TRITTNER strukturell unter Amtsmissbrauch konsequent darauf hinwirken, eine Aufklärung und Beweisaufnahme bezüglich der gegen uns begangenen gefährlichen Körperverletzung und insb. des gegen uns begangenen Parteiverrats und Prozessbetrugs durch Interessengemeinschaft der Nebenklage; NIBBE und WEINMANN auf dem Aktenwege zu verhindern.

Dies ist wie genannt ein Justizskandal.

36.8     Institutionalisierte Repression der Staatsanwaltschaft München I gegen Unschuldige und Rechtsuchende: Mahnung in der Strafsache vom 23.08.2018. So etwas wie Scham kennt man dort nicht.

Neue Entwicklung: Schon wenige Tage nach dem Erhalt des Einstellungsbescheid der GStA München (Siehe Abschnitt 36.7), haben wir die Mahnungen von der StA München I bekommen und sollen noch 1078 Euro zahlen (Siehe Unterlage 268).

Und nur mal zur Erinnerung: Im Sommer 2017, nach dem Widerruf des falschen Geständnisses (Siehe Abschnitt 28.2), haben wir die die Verfahrenskosten schriftlich abgelehnt (Siehe Abschnitt 28.3.4), weil wir den Prozessbetrug nicht mehr finanzieren wollten. Eine Antwort von der Strafvollstreckung bekamen wir nicht. Ein Jahr lang war Ruhe. Und nun wieder…

Einfach nur ein Zufall? Ich glaube nicht. Wir haben uns massiv über die Probleme bei der Behördenleitung beschwert und so eine Antwort bekommen – es sieht nicht gut aus.

Vielleicht fühlte sich Staatsanwältin Julia WELLHAUSEN durch diese Beschwerde und das Foto mit NIBBE (Siehe Abb. 36.1) beleidigt? Lebensfremd.

Es war aber, glaube ich was anderes gemeint: die Staatsanwaltschaft soll endlich einmal Glaubhaftigkeit beweisen, indem sie die Falschbeschuldiger und ihre Interessengemeinschaft insb. Mark NIBBE anklagt. Ich schätze, ich habe mich in allen Aspekten insb. mit dem umfassenden psychoanalytischen Blick, klar genug ausgedrückt, als ich geschrieben habe, dass ich ihr und der Staatsanwaltschaft Situation verstehe (Siehe Abschnitt 28.6).

Es geht hier offenkundig um eine anachronistische Art von feudalem Amtsverständnis: Ritter gegen Bauer; die Bauer wurden in keiner Weise als ebenbürtig angesehen. Juristen gegen Bürger ist ungefähr das gleiche Niveau; Rechtsuchende sind nur lästige „Bauern mit Gabeln“, bei Widerspruch greift man zu Repressionen, Unterdrückung; Ziel die Unterwerfung der „Querulanten“. Eine Methode der befangenen Justiz ist es, Betroffene und Justizopfer mit Geldforderungen auflaufen zu lassen, mit fiktiven Forderungen Druck auszuüben und so die Beendigung des Rechtsweges zu erzwingen [493].

36.8.1  Telefonat mit der Strafvollstreckung der Staatsanwaltschaft München I am 09.08.2018.

Am 08.08.2018 rief ich die Strafvollstreckung an um mehr Informationen zu erfahren. Frau Rechtspflegerin Epple war am Apparat. Ich sprach sie auf meinen Widerruf des falschen Geständnisses und meine Vorbereitungen für die Wiederaufnahme des Verfahrens an.

Ich versuchte alles sie mit anderen Argumenten zu überzeugen – aber alles hilft nichts. Interessant fand ich, dass Frau Epple war gut informiert über unsere Situation. Ich möchte nicht überempfindlich erscheinen, sie war eher korrekt, aber ich spürte eine kleine Note Überheblichkeit in ihrer Stimme. In Betracht kommt die Stundung bzw.  Ratenzahlung, meinte sie.

36.8.2  Antrag auf Stundung vom 31.08.2018.

Wir wollten nicht zahlen; die Institution der Staatsanwaltschaft München hat uns niemals ernstgenommen. Sie hat in strafbarer Weise das sämtliche Ermittlungsverfahren gegen NIBBE, SMALUCH und WEINMANN eingestellt. Wir waren ihr nichts schuldig, rein gar nichts, insb. weil sie ist in dieser Angelegenheit mit verfilzt; u.a. die StA wusste was die Täter planten und wusste, dass sie uns am zweiten Verhandlungstag einschüchtern werden.

Was also tun? Wir baten um Stundung der o.g. Summe bis Anfang April 2019 (Siehe Unterlage 269). Wir erklärten, dass wir müssen den Falschbeschuldigern SMALUCH bis März 2019 „Schmerzensgeld“ zahlen. Wir hofften auch, dass bis Frühling 2019 Bewegung in die Sache kommt.

Im Schreiben erwähnte ich erneut das Problem mit den überhöhten Kosten für den Gerichtsmediziner Prof. EISENMENGER. Die Interessengemeinschaft der Nebenklage hatte geplant, dass er am 15.12.2015 nicht erschienen wird (Siehe Abschnitt 12.4). Trotzdem hatten wir aber dem RA Franz J. Erlmeier die Terminsgebühr für Hauptverhandlung vor dem Amtsgericht am 15.12.2015 bezahlen müssen. Damals die Strafvollstreckung hatte sich stur gezeigt (Siehe Abschnitt 26.13). Aber ich hatte mit ihr nicht gestritten. Wir hatten uns vor den unberechenbaren Konsequenzen seitens der Täter gefürchtet (Siehe Abschnitt 26.4).

Eine weitere chronologische Fortsetzung erfolgt im 37. Kapitel.